Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.2. Auf die Rechtsbeziehungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist in jedem Fall Wien.

 

2. Auftragserteilung

2.1. Die Aufträge können per E-Mail, schriftlich per Post oder telefonisch erfolgen.

2.2. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich soweit nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Beauftragung) durch den Auftraggeber. Eine Auftragsbestätigung kann schriftlich per E-Mail oder per Post (auf Wunsch durch Boten) erfolgen. Ein Auftrag gilt erst dann als durch den Auftragnehmer angenommen, sobald dieser die Annahme des Auftrags schriftlich per E-Mail oder per Post (auf Wunsch durch Boten) bestätigt hat.

2.3. Jeder Auftrag gilt als erledigt, sobald die zu erbringenden Leistungen erfüllt sind.

2.4. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes bzw. der Ausgangsunterlagen fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Auftraggebers zu erbringenden Leistungen ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Dokumente, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen und Remonatedienste die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet / erledigt werden oder die vom Auftragnehmer aufgrund des Vertrags mit dem Auftraggeber gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden.

2.5. Grundlage aller vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

2.6. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen AGBs und Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen, außer der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

 

3. Angebote, Auftragsbestätigung, Auftragserteilung, Vertragsabschluss

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.

3.2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Auftragsbestätigung verbindlicher Gegenstand für den Umfang des Auftrags und die Vergütung.

3.3. Zum Vertragsabschluss bedarf es eines schriftlichen Auftrags des Auftraggebers sowie der schriftlichen Annahmebestätigung des Auftragnehmers.

 

4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

4.1. Der Auftragnehmer ist nicht für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente verantwortlich. Die Leistungen des Auftragnehmers sind ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, wenn der Auftraggeber diese in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

 

5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.

5.2. Alle Datenträger / Dateien die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden zu ersetzen und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

5.3. Erbringt der Auftraggeber seine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand usw.) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

 

6. Lieferung, Termine, Fristen

6.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der geleisteten Arbeit sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrags, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.

6.2. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige  Eingang sämtlicher vom Auftraggeber bereitzustellenden Unterlagen im angegebenen Umfang sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und sonstigen vereinbarten Bedingungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

6.3. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 6.2. erfüllt hat.

6.4. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

6.5. Die Lieferung erfolgt entweder per E-Mail oder per Post (auf Wunsch durch Boten). Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.

6.6. Die mit der Lieferung (Übermittlung) durch E-Mail Post oder verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zu Lasten des Auftraggebers.

6.7. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrags beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Weiters entfällt die Haftung gegenüber unaufgeforderter Zusendung von Unterlagen und dergleichen ohne vorherige Rücksprache und Anmeldung.

 

7. Höhere Gewalt

7.1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.

7.2. Als höhere Gewalt ist insbesondere der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse bzw. außergewöhnlicher Umstände (z. B. Betriebsunterbrechung, usw.) anzusehen, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

 

8. Haftungsausschluss, Gewährleistung, Schadenersatz

8.1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der geleisteten Arbeit sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

8.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

8.3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

8.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

8.5. Für Schreibarbeiten von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen und für unleserliche Namen und Zahlen in jeglichen Dokumenten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen, etc. auf einem gesonderten Blatt in maschinenschriftlicher Blockschrift vorzunehmen.

8.6. Für die Wiedergabe von Zahlen bzw. Zahlenfolgen wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung  für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen übernommen.

8.7. Bei Übermittlung von Textverarbeitung mittels Datentransfer (wie E-Mail, usw.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzungen der Geheimhaltungspflichten, etc.).

8.8. Für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen und jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, besteht keine Haftung.

8.9. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

 

9. Zahlung, Preise

9.1. Die Zahlung hat, soferne nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe der durchgeführten Arbeiten zu erfolgen oder sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug mittels Banküberweisung. Etwaige Überweisungsgebühren sowie Porto und Verpackung bzw. Kosten eines Botendienstes, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.2. Im Einzelfall behält sich der Auftragnehmer vor, Leistungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung durchzuführen. Von Privatpersonen kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Bei Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine Vorauszahlung von höchstens 30 % der voraussichtlichen Auftragssumme zu bestehen.

9.3. Ist eine Abholung vereinbart und wird diese vom Auftraggeber nicht zeitgerecht erledigt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Auftragsunterlagen die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die vereinbarten Preise werden sofort nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsbeträge sowie vereinbarte Vorauszahlungen und Nebenkosten können bar oder per Überweisung an den Auftragnehmer gezahlt werden.

9.4. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

9.5. Tritt Zahlungsverzug ein (= Überschreitung der Zahlungsfrist) fallen Mahngebühren an. Die erste Mahnung erfolgt mit Mahngebühren der Stufe I (10 % des geschuldeten Betrages) mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die zweite (eingeschriebene) Mahnung mit Mahngebühren der Stufe II (15 % des geschuldeten Betrages), zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Nach nochmaligem Verstreichen der Frist wird der Rechtsweg beschritten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten.

9.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

9.7. Die Preise bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.

 

10. Rücktrittsrecht

10.1. Privatkunden (Verbraucher) können von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Samstage, Sonn- und Feiertage gelten nicht als Werktage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Diensteinteilung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.

10.2. Im Falle eines Rücktritts sind bereits empfangene Dienstleistungen so weit wie möglich zurückzustellen und dürfen vom Auftraggeber nicht mehr – auch nicht teilweise – verwendet werden oder sonstige Vorteile daraus gezogen werden. Für die bereits erfolgte Benützung der Leistung wird vom Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt einbehalten.

10.3. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht im B2B-Bereich. Für B2B-Geschäfte gilt das Fernabsatzgesetz nicht.

 

11. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

11.1. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung des Auftragsinhaltes (z. B. Textinhalte) verpflichtet.

11.2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden vom Auftragnehmer mittels einer EDV-Anlage verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten sowie Geschäftsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

12. Sonstiges

12.1. Express- und Wochenendarbeiten sowie Leistungen an gesetzlichen Feiertagen können mit angemessenen Zuschlägen  vom Auftragnehmer berechnet werden. Wochenendbereitschaft ist vom Auftraggeber bis spätestens Donnerstag 12.00 Uhr und Feiertagsbereitschaft vier Werktage im Voraus anzumelden.

 

13. Unwirksamkeit von Bestimmungen

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wird sich in dieser AGB eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Wien, Jänner 2020

× WhatsApp Nachricht